Unfall-Meldung für Minderjährige (sofern nicht ausschließlich ein Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden):
Die minderjährigen Vereinsmitglieder in Niedersachsen unterstehen im Unfallbereich dem Schutz des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA). Sportunfälle von Kindern und Jugendlichen müssen über den für den Verein örtlich zuständigen Stadt- bzw. Kreisjugendpfleger an den KSA gemeldet werden. Bitte haltet diesen Weg unbedingt ein.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Oldenburg (auch für Fragen):
Corinna Scheper: Telefon 0441 235-3850 oder per Mail [email protected]
Für Erwachsene und Minderjährige mit ausschließlich Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden:
Bei Unfällen im Training/Spiel -sofern erforderlich- die u.a. Online-Unfallmeldung für die ARAG ausfüllen:
TvdH-Vereins-Nr. bei der ARAG: 20/0304465300
